Aufstellung Raumordnungsplan Wind đŸ—șmit Online-KarteđŸ—șïžđŸ“Œ

Der Planungsverband Region Chemnitz stellt aktuell einen Raumordnungsplan Wind auf. Der Plan umfasst die Landkreise Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Zwickau und Mittelsachsen sowie Chemnitz. Es wurde die frĂŒhzeitige Unterrichtung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit beschlossen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

FĂŒr die Unterrichtung ist der Zeitraum 16. Februar 2024 bis 5. April 2024 bestimmt.

Im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen findet man weitere Informationen und Unterlagen. Vor allem gibt es hier auch die Möglichkeit, online eine Stellungnahme abzugeben.

Zudem finden Öffentliche Informationsveranstaltungen statt:
am 05.03.2024 in Annaberg-Buchholz (um 19 Uhr im Landratsamt, Paulus-Jenisius-Straße 24) und
am 06.03.2024 in Plauen (um 19 Uhr im Landratsamt, Postplatz 5).
(Chemnitz, Freiberg und Zwickau fanden bereits statt)

Karte

Die in den Planunterlagen enthaltenen Karten sind unzureichend. Daher haben wir mit den zur VerfĂŒgung stehenden Geodaten eine eigene Onlinekarte erstellt. Diese Karte enthĂ€lt neben den Gemeindegrenzen (gelb) folgende Ebenen:
„Suchraum“ (braun) = Rest nach Abzug der Ausschlussgebiete,
„Ausschlussgebiet“ und „Erweitertes Ausschlussgebiet“ (blau).
Hinweis: StandardmĂ€ĂŸig ist nur die Ebene Suchraum ein.

Vollbildanzeige

11 Kommentare zu „Aufstellung Raumordnungsplan Wind đŸ—șmit Online-KarteđŸ—șïžđŸ“Œâ€œ

  1. Die neue Regionalplanung wird schon wieder etwas fĂŒr den Papierkorb und dem Planungsverband vom SĂ€chs.OVG um die Ohren fliegen, weil die PlanungsansĂ€tze wieder elementar gegen § 4 des BimSchG verstoßen, da die schĂ€dlichen Umwelteinwirkungen nicht nach § 3 BimSchG am Stand der Technik(aktuell), geschweige denn zukunftsorientiert und wissenschaftsbasiert beurteilt werden. Als Teil der möglichen schĂ€dlichen Umwelteinwirkungen galt seit vielen Jahren in der Rechtssprechung die dreifache Anlagenhöhe als Grenze der optisch bedrĂ€ngenden Wirkung. Durch politische Gesetzgebung wurde dieser Abstand fern ab jeder naturwissenschftlichen Logik auf die zweifache Gesamthöhe der WKA ersetzt. Ohne jegliche Kenntnis von Art und Menge der brennbaren oder sonstig gefĂ€hrlich werdenden Stoffe werden gegenwĂ€rtig die schĂ€dlichen Umwelteinwirkungen in den Genehmigungsverfahren von WKA einfach geschĂ€tzt oder ignoriert (Ausnahme Lichteinwirkungen und Schall ohne Infraschall). In der Regionalplanung wie auch in den bisherigen Genehmigungsverfahren wird die unbekannte Brandlast einfach ignoriert und missachtet, dass eine zukunftsweisende 300 m hohe WKA im Brandfall nach der höchstricherlichen Rechssprechung ein Schadensgebiet mit einem Radius von 15 Kilometern verursacht. Weiterhin missachtet man nach dem Stand der Technik die WĂ€rmeabgabe einer 7 MW WKA, die bei Vollast mit ca. 700 bis 1000 kW AbwĂ€rme durch die Luftströmung des Rotors gezielt die Umgebung aufheizt und austrocknet (z.B. Boden, Vegetation, WĂ€lder
).

      1. Der erste Satz ist schon einmal eine Ansage, nur mit der BegrĂŒndung hapert’s. Soviel Blödsinn kann es nicht sein, wie es Prof. Quaas unter: „VerĂ€nderungen im Mikroklima sind möglich“ in der Quelle bestĂ€tigt. Wie weit die wenigen km sein können bleibt offen. Die AbwĂ€rme von mehreren Hundert bis Eintausend kW bei Vollast der o.g. WKA können jedenfalls nicht wirkungslos weg sein. Noch besser wird es wie im geplanten WP Langenstriegis, wo dann 4 x 6 MW Maschinen auf engstem Raum gelegentlich hintereinander in die gleiche Richtung blasen sollen.
        Die ErklĂ€rung der Nachlaufzone nach Frau Dr. Ziemann mag etwa messbar sein, im Genehmigungsverfahren mĂŒssen aber klare Beweise möglicher schĂ€dlicher Umwelteinwirkungen durch diese AbwĂ€rme als Genehmigungsvoraussetzung beim Antrag vorgelegt werden (9. BimSchV § 4a 
). Wird nie gemacht, da seitens der Anlagenhersteller (Ich habe 1 Ausnahme entdeckt) kein Angaben zur WĂ€rmeabgabe gemacht werden. Die Genehmigungsverfahren dĂŒrfen ohne Beurteilung der AbwĂ€rme nach dem Stand der Technik niemals eröffnet werden.

      2. Guten Tag, @RM,
        die Kultur zum Umgang miteinander, besteht darin zuzuhören und Meinungen zuzulassen. In der „Art“ nur staatliche Vorgaben haben GĂŒltigkeit, wissen wir zu genĂŒge von Fehlern aus der Vergangenheit. Blödsinn und Panik ist nicht GrundlastfĂ€hig eher bedenklich.

        @ zum Thema Klima, im Lebensraum hinter WEA ( also 30 Jahre Wetterablauf )
        In den letzten 30 Jahren (einer Klimaphase) in dem ich hier lebe davon 20 hinter der angewandten Seite zu WEA Anlagen lebe, sehe ich klare VerĂ€nderungen (die sicher mehrere Faktoren als Quelle haben können). Der Nachweis ĂŒber 60 Jahre (also 2 Klimaphasen ) zur NachweisfĂŒhrung ĂŒbersteigt meine Lebensphase. Faktoren wie steigender Verdichtungsraum an BebauungsflĂ€chen fĂŒr Gewerbe und Wohnraumschaffung, Ackerlandvernichtung, Abholzung, Monokulturen in der Waldlandschaft (Ost wie West nach dem Krieg), ist es bedenklich, in die letzten verbleibenden FlĂ€chen zwischen Ortslagen (Mittelsachsen) und im Kern WaldflĂ€chen ( Bezug PV_RC) weiter zu Industrialisieren! Hier werden Tallagen, Grundwasserstrukturen, Bodenversiegelung Fundamente und Transportwege mit Verdichtung auf GewĂ€sser 2. Ordnung und Bebauung in Tallagen in der WeiterfĂŒhrung GW 1 Ordnung, bei der Dichte an WEA Planung durchaus Folgen haben. Hier kommt das Baugesetz seit 1990 ( Westniveau) hilf leistend, da eine Schlusspunkt Theorie nicht mehr durch das Bauamt zu prĂŒfen ist, zu prĂŒfende FolgeschĂ€den zustĂ€ndig, nur unmittelbare GrundstĂŒcksnachbar kann Veto einlegen, der und die ĂŒbernĂ€chste sind die gelackten!
        Panik? es sind ernsthafte Bedenken, deren Folgen im SN WEA Testgebiet nicht von heute auf morgen heilbar sind.

        @ alle
        ach ja, diese Landschaft (bezogen auf die Website) ist unsere Kulturlandschaft diese soll nachhaltig mit dieser Generation zerbröseln? die nĂ€chste ertrĂ€gt es und fĂŒr folgende ist es normal? Auch eine „Art“ [Kunst] oder der Umgang miteinander.

      3. Was im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk gesendet wird, mag zwar die offizielle Sichtweise sein, entspricht jedoch nicht zwangslĂ€ufig den Tatsachen. Wer nicht ĂŒber den Tellerrand zu blicken im Stande ist, muss das dort dargestellte natĂŒrlich fĂŒr bare MĂŒnze nehmen. Man könnte sich aber auch selber versuchen, sich umfassender zu informieren, z.B. dort https://t.me/Erzgebirge_WINDKRAFTFREI oder auf einer der zahlreichen deutschlandweiten Internetauftritte verschiedener BĂŒrgerinitiativen, die alle umfangreiches Informationsmaterial zusammengetragen haben.

    1. Aus Ihrem Kommentar geht nicht hervor, mit welchem fachlichen
      Hintergrund Sie sich Ă€ußern. Das meiste, was Sie schreiben, Ă€hnelt den ĂŒblichen Kommentaren auf den einschlĂ€gigen Plattformen.
      Der Ausbau der Windergie ist andernorts schon sehr weit und es gibt keine negativen Auswirkungen. NatĂŒrlich stören sich manche Menschen an den Windkraft Anlagen, weil diese das Landschaftsbild Ă€ndern. Aber das machen Strommasten und Kraftwerke auch. Letztere produzieren im Rahmen der strengen Emissionsgesetze jede Menge Abfall. Man schon Kompromisse machen, wenn man eine stabile Stromversorgung haben möchte. Im Übrigen gibt’s es Netztregularien, die die unterschiedlichen Leistungen abfangen. Dazu gehören Minutenreserve oder SekundĂ€rregelleistung. In anderen LĂ€ndern gibt es schon die Regelung, dass Anwohner von Windkraft ein niedrigeres Netzentgelt zahlen. DarĂŒber sollte man in Deutschland nachdenken. Und, um MissverstĂ€ndnissen vorzubeugen. Ich wĂ€hle nicht grĂŒn, habe aber Energietechnik studiert und fast 40 Jahre in der Branche gearbeitet.

      1. Sorry, da sitzt bei mir gerade jemand auf der Leitung. Kann den Kommentar zeitlich nicht zuordnen. In meinem Beitrag vom 18.3.24 um 4.20 Uhr geht es doch ganz offensichtlich nur um Regionalplanung. Selbst die Argumentation ist weitab von den ĂŒblichen Kommentaren in den einschlĂ€gigen Foren. Falls ich gemeint war, bitte noch einen Tip.

    2. @ Klaus , Danke fĂŒr AusfĂŒhrung, vielen hier wird beim lesen die Grundlage zum Urteil fehlen, ist es machbar die nĂ€her zu erlĂ€utern ?
      Danke

      1. Aufmerksame Mittelsachsen haben 2021 mit WidersprĂŒchen vergessene Carbonfasern in der E-160 EP5 E2 Genehmigung enttarnt. Die ganze Problematik der fiesen Fasern bei Brand und mechanischer Zerstörung (z.B. Rotorblattbruch) wurden im Genehmigungsverfahren nicht beachtet. Ebenso das seit 30 Jahren ungelöste Recyclingproblem von GFK/CFK Faserverbundwerkstoffen. Nach der Kleinen Anfrage Drs.: 7/ 8897 vom 23.02.2022 wird Carbonfaser nach Antwort Fragen 1 und 2 trotz der hohen Brandlast und Gefahrenpotenzial im Störfall in Sachsen nicht im Genehmigungsverfahren beachtet. Man hat generell keinerlei Kenntnis ĂŒber die Menge der brennbaren Stoffe. Brand- und Katastrophenschutz wird nach Nase und Mondphase beschieden. Hauptsache, bei dieser ÜberprĂŒfung kommt immer die GenehmigungsfĂ€higkeit heraus. Ein Sachse hat das nicht geglaubt und vor dem SĂ€chs.OVG geklagt.
        Die Widerspruchsbescheide belegten zahlreichen unheilbare MĂ€ngel am WKA- Typ. Die Sachsen waren damit sehr helle, Fuchstal in BY steht schon seit Monaten mit 9 defekten neuen GFK/CFK- RotorblĂ€ttern und ungelösten Recyclingproblemen da. Eine Änderungsgenehmigung auf die E-160 EP5 E3 war die geniale Rettung, durch die einmaligen carbonfaserfreien RotorblĂ€tter. Die Klage SĂ€chs OVG.- 1 C 15/22 vom 28.12.2023 wurde durch eine neue Abstandsregelung des SĂ€chs.OVG abgewiesen. Mit grĂ¶ĂŸer werdender WKA wird der Einwirkbereich der Anlage auf die unmittelbaren GrundstĂŒcksnachbarn eingeschrĂ€nkt. Nach dem Urteil des BVerwG vom 27.09.2018- 1C 24.16 regelt sich danach der Einwirkbereich von Rauch nach der 50fachen Schornsteinhöhe. Bei einer 247 m hohen WKA ist der KlĂ€ger ohne Kenntnis jeglicher brennbarer und gefĂ€hrlicher Stoffe nach jeder Betrachtungsweise (offensichtlich?) in 5 km Entfernung nicht mehr betroffen. So sagt es das SĂ€chs.OVG?
        Feinstauberosion an RotorblĂ€ttern bei Spitzengeschwindigkeiten von 300 km/h und die Freisetzung von genverĂ€ndenden Stoffen, imense AbwĂ€rme von mehreren 100 kW, die Ausbreitung von unsichtbaren krebserzeugenden Schadstoffen im Störfall sowie die missachtete Infraschall-Problematik (Peer-review-studie) lassen die 2fache Anlagenhöhe aus ImmissionsschutzgrĂŒnden in der Regionalplanung zur gesetzlichen Farce werden.
        Weil wir gerade dabei sind, kann man ohne Kenntnis der schĂ€dlichen Umwelteinwirkungen am Stand der Technik auch keine Öffentlichen Belange fĂŒr die Baugenehmigung beurteilen.

        1. Böses Erwachen, heute meldet NDR weitere zwei defekte GFK/CFK RotorblĂ€tter an knapp ein Jahr alter E- 160 EP5 E2 s.o. in Thomasburg/NDS und ein Weiteres in BY. 12x 24,3 t ungelöste Altlasten fĂŒr die Nachfahren? Danke!

  2. @ unser-gebirge.de
    an der Stelle Danke! an den Betreiber dieser Seite, zur verstĂ€ndlichen Darstellung der unverstĂ€ndlichen PV_RC Karte! insbesondere mit der Ausweisung der 1000 m UnterschreitungsflĂ€chen, die in der Presse wenn ĂŒberhaupt kaum ErwĂ€hnung finden!

    Jeder einzelne BĂŒrger, egal im welchem Wissenstand zur Materie, sollte sich bis zum 05.04.2024 an einer Stellungnahme beteiligen! Man/n – Frau muss dies nicht alleine tun, es gibt Nachbarn mit denen man handeln und sich austauschen kann und sollte. Anwohner vor Ort kenne Ihre Umgebung am besten, dieser Aufforderung wĂŒrde auf jeder Veranstaltung von Herrn Kroppop unterlegt! und ist erwĂŒnscht! Fakten sollte man mitteilen und fĂŒr kommende Generationen dokumentieren!

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